Huhu Leo
Im FAQ haben wir so etwas zu Verlobungsfeiern geregelt, aber ich würde mal stark davon ausgehen, wenn man das bei Verlobungsfeiern darf, dann auf jeden Fall zu einer Hochzeit. Hier die zitierte Passage:
Mein Schüler-Charakter ist auf eine Verlobungsfeier eingeladen. Darf er hingehen?
Schüler:innen dürfen Verlobungsfeiern, die außerhalb der Ferienzeit (sprich während Schulzeit) stattfinden nur besuchen, wenn sie im 1. Grad mit den Verlobten verwandt sind (Geschwister, Cousins, Cousinen 1. Grades). Hierfür kann eine spezielle Sondererlaubnis auf Wunsch der Eltern hin ausgestellt werden. Ansonsten können sie nur während der Ferien besucht werden.
Von daher: Ja, mit der Sondererlaubnis dürfen das die entsprechenden oben genannten Familienmitglieder
Liebe Grüsse
Im FAQ haben wir so etwas zu Verlobungsfeiern geregelt, aber ich würde mal stark davon ausgehen, wenn man das bei Verlobungsfeiern darf, dann auf jeden Fall zu einer Hochzeit. Hier die zitierte Passage:
Mein Schüler-Charakter ist auf eine Verlobungsfeier eingeladen. Darf er hingehen?
Schüler:innen dürfen Verlobungsfeiern, die außerhalb der Ferienzeit (sprich während Schulzeit) stattfinden nur besuchen, wenn sie im 1. Grad mit den Verlobten verwandt sind (Geschwister, Cousins, Cousinen 1. Grades). Hierfür kann eine spezielle Sondererlaubnis auf Wunsch der Eltern hin ausgestellt werden. Ansonsten können sie nur während der Ferien besucht werden.
Von daher: Ja, mit der Sondererlaubnis dürfen das die entsprechenden oben genannten Familienmitglieder
Liebe Grüsse