Guten Morgen Marie @Jinx Delacour!
Tut mir leid, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest :/
Wir kamen zu dem Schluss, dass es keine Regel gibt, die das öffentlichmachen des Zustandes erzwingt. Ob es nur dem Lehrpersonal oder der Schüler- und Elternschaft bekannt gegeben wird, obliegt den Erziehungsberechtigten. Sollte es durch einen Werwolfschüler mehrfach zu Ausschreitungen bei Vollmond kommen, besteht die Möglichkeit, dass es öffentlich wird, um die anderen Schüler:innen zu schützen.
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Liebe Grüße
Tut mir leid, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest :/
Wir kamen zu dem Schluss, dass es keine Regel gibt, die das öffentlichmachen des Zustandes erzwingt. Ob es nur dem Lehrpersonal oder der Schüler- und Elternschaft bekannt gegeben wird, obliegt den Erziehungsberechtigten. Sollte es durch einen Werwolfschüler mehrfach zu Ausschreitungen bei Vollmond kommen, besteht die Möglichkeit, dass es öffentlich wird, um die anderen Schüler:innen zu schützen.
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Liebe Grüße