Heyho
An sich besteht eine Schulpflicht, die aber in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann. Wenn du also gut begründen kannst, warum er bisher Zuhause unterrichtet wurde, dann ist das sicherlich umsetzbar. Wenn du dir bezüglich des Grundes unsicher bist, kannst du dich jederzeit melden und das mit uns bequatschen, nicht, damit du dich jetzt an den Stecki setzt und es am Ende doch nicht umsetzbar ist.
Hoffe, das hilft
Liebe Grüße,
Vany
An sich besteht eine Schulpflicht, die aber in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann. Wenn du also gut begründen kannst, warum er bisher Zuhause unterrichtet wurde, dann ist das sicherlich umsetzbar. Wenn du dir bezüglich des Grundes unsicher bist, kannst du dich jederzeit melden und das mit uns bequatschen, nicht, damit du dich jetzt an den Stecki setzt und es am Ende doch nicht umsetzbar ist.
Hoffe, das hilft
Liebe Grüße,
Vany