Moin liebes Team,
ich bin mir nicht sicher, ob ich es eventuell überlesen habe (dann dürft ihr mich sehr gerne darauf hinweisen), aber ich wollte fragen, wie es um den „Besitz“ von kleinen magischen Tierwesen steht. Wäre es zum Beispiel möglich einen Niffler zu halten, sofern im Lebenslauf auch begründet ist, wie das Tierwesen in den Besitz geraten ist - oder ist das nur (angehenden) Magiezoolog:innen etc. erlaubt? (:
Danke schon mal und schönen Start in die neue Woche!
ich bin mir nicht sicher, ob ich es eventuell überlesen habe (dann dürft ihr mich sehr gerne darauf hinweisen), aber ich wollte fragen, wie es um den „Besitz“ von kleinen magischen Tierwesen steht. Wäre es zum Beispiel möglich einen Niffler zu halten, sofern im Lebenslauf auch begründet ist, wie das Tierwesen in den Besitz geraten ist - oder ist das nur (angehenden) Magiezoolog:innen etc. erlaubt? (:
Danke schon mal und schönen Start in die neue Woche!