06.07.2022, 08:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2022, 08:33 von Cassia Anderson.)
Guten Morgen Sina
Tut mir leid, dass du warten musstest, aber jetzt bin ich endlich mit der Antwort da (:
1. & 2. Das Ministerium kann es herausfinden, muss es aber nicht zwangsläufig (es gibt ja immer Ausnahmefälle). Gleichzeitig bedeutet es jedoch nicht, dass die Erinnerungen gelöscht werden - dabei wird es auf den Sachverhalt ankommen, was mit einigen Fragen verbunden sein wird. Bei einer Schwangerschaft ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Erinnerung nicht gelöscht würde, da die Frau früher oder später ja doch wieder davon erfahren würde, sobald das Kind alt genug ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass in manchen Fällen die Erinnerung nicht genommen werden würde.
Wäre die Frau nicht schwanger bei der Trennung, dann würde die auf jeden Fall Erinnerung gelöscht werden
3. Dies würde sich damit erübrigen
4. Da es dir überlassen ist, ob das Ministerium es herausfindet oder nicht, ist auch dies dir überlassen
Ich hoffe das hilft dir weiter, sonst frag gerne nochmal nach (:
Liebe Grüße
Tut mir leid, dass du warten musstest, aber jetzt bin ich endlich mit der Antwort da (:
1. & 2. Das Ministerium kann es herausfinden, muss es aber nicht zwangsläufig (es gibt ja immer Ausnahmefälle). Gleichzeitig bedeutet es jedoch nicht, dass die Erinnerungen gelöscht werden - dabei wird es auf den Sachverhalt ankommen, was mit einigen Fragen verbunden sein wird. Bei einer Schwangerschaft ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Erinnerung nicht gelöscht würde, da die Frau früher oder später ja doch wieder davon erfahren würde, sobald das Kind alt genug ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass in manchen Fällen die Erinnerung nicht genommen werden würde.
Wäre die Frau nicht schwanger bei der Trennung, dann würde die auf jeden Fall Erinnerung gelöscht werden
3. Dies würde sich damit erübrigen
4. Da es dir überlassen ist, ob das Ministerium es herausfindet oder nicht, ist auch dies dir überlassen
Ich hoffe das hilft dir weiter, sonst frag gerne nochmal nach (:
Liebe Grüße